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Leben im Allgäu

Trinkwasser im Allgäu: Warum die Qualität aus der Leitung regelmäßig geprüft werden sollte

Auch im wasserreichen Allgäu sollten Hauseigentümer und Betreiber die Qualität ihres Leitungswassers regelmäßig prüfen lassen – denn entscheidend ist nicht nur das Rohwasser, sondern vor allem der Zustand der Hausinstallation. Quellen in den Allgäuer Alpen, klare Bergbäche und gut geschützte Grundwasservorkommen sorgen dafür, dass Trinkwasser hier traditionell einen guten Ruf genießt. Doch so hochwertig das Wasser auch im Wasserwerk ist: Was am Ende aus dem Hahn fließt, hängt vom Leitungsmaterial, der Hausinstallation und der Wartung der Anlagen ab. Wenn Sie ein Ferienhaus vermieten, ein Hotel betreiben oder als Hauseigentümer Verantwortung für mehrere Mietparteien tragen, sollten Sie das Leitungswasser deshalb regelmäßig kontrollieren lassen.

Bestes Bergwasser – und trotzdem ein Thema für Hauseigentümer

Die hohe Rohwasserqualität im Allgäu ist kein Freibrief. Sobald das Wasser den Hausanschluss passiert, beginnt der Verantwortungsbereich des Gebäudebetreibers. Alte Bleileitungen in Bestandsgebäuden, Kupfer- oder verzinkte Stahlrohre, lange Stagnationszeiten in selten genutzten Ferienwohnungen oder ungünstig eingestellte Warmwasserbereiter können dazu führen, dass sich Schadstoffe lösen oder Keime vermehren. Besonders Legionellen finden in lauwarmem, stehendem Wasser günstige Vermehrungsbedingungen. Ein professioneller Befund aus einem Wassertest-Labor schafft hier Klarheit und dokumentiert, ob das Wasser im Gebäude die Anforderungen der Trinkwasserverordnung tatsächlich einhält.


Was die Trinkwasserverordnung von Betreibern verlangt

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) verpflichtet Betreiber von Trinkwasserinstallationen unter bestimmten Voraussetzungen zu regelmäßigen Untersuchungen. Davon können unter anderem Mehrfamilienhäuser mit zentraler Warmwasserbereitung, Hotels, Pensionen, gewerblich vermietete Ferienwohnungen, Kliniken, Senioreneinrichtungen und kommunale Gebäude betroffen sein. Vorgesehen sind unter anderem die Probenahme an repräsentativen Entnahmestellen, die Untersuchung auf Legionellen sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Verstöße gegen die Untersuchungspflicht können Bußgelder nach sich ziehen – und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Die konkreten Pflichten und Intervalle ergeben sich aus der jeweils geltenden Fassung der TrinkwV.


Diese Parameter werden im Labor untersucht

Eine fundierte Trinkwasseranalyse umfasst je nach Fragestellung unterschiedliche Parameter:
   • Mikrobiologische Untersuchung: z. B. Legionellen, E. coli, coliforme Keime, Gesamtkeimzahl.
   • Chemische Untersuchung: Schwermetalle wie Blei, Kupfer, Nickel und Eisen, die sich aus alten Leitungen lösen können.
   • Physikalisch-chemische Werte: pH-Wert, Leitfähigkeit, Härtegrad, Nitrat und Nitrit.
Die Auswahl der Parameter richtet sich nach Gebäudetyp, Nutzung und konkretem Verdacht. Ein akkreditiertes Labor berät Sie vorab, welche Untersuchungen sinnvoll und gesetzlich vorgeschrieben sind.


Worauf es bei einer seriösen Untersuchungsstelle ankommt
Damit Ergebnisse rechtlich anerkannt werden, muss die Untersuchungsstelle nach § 40 der Trinkwasserverordnung zugelassen sein. Eine zusätzliche Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) belegt, dass das Labor seine Prüfverfahren nach international anerkannten Standards durchführt. Die Royal Service GmbH aus dem Großraum München erfüllt beide Voraussetzungen und arbeitet mit Immobilienverwaltungen, Genossenschaften, Hauseigentümern, Städten, Kommunen und Stadtwerken zusammen – also genau mit den Zielgruppen, die auch im Allgäu zahlreich vertreten sind. Für Eigentümer von Ferienunterkünften, Gastgeber und Verwalter in Kempten, Sonthofen, Füssen, Oberstdorf oder Memmingen bedeutet das: Es lohnt sich, gezielt nach einer zugelassenen Untersuchungsstelle mit Akkreditierung zu fragen, statt sich auf günstige Schnelltests aus dem Baumarkt zu verlassen.

Praktische Tipps für Hauseigentümer und Gastgeber

   • Lassen Sie regelmäßig eine Legionellenuntersuchung durchführen, wenn Sie eine entsprechend untersuchungspflichtige Anlage betreiben – die Intervalle ergeben sich aus der TrinkwV.
   • Spülen Sie selten genutzte Leitungen – etwa in Gästezimmern – regelmäßig durch, um Stagnation zu vermeiden.
   • Achten Sie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (u. a. DVGW-Arbeitsblatt W 551) auf eine ausreichend hohe Warmwassertemperatur: am Speicheraustritt mindestens 60 °C, in der Zirkulation nicht unter 55 °C.
   • Dokumentieren Sie Wartungen, Probenahmen und Befunde lückenlos, um Ihrer Betreiberpflicht nachzukommen.
   • Lassen Sie bei Renovierungen oder nach längerem Leerstand das Wasser vorsorglich untersuchen.

Sauberes Wasser bleibt eine gemeinsame Aufgabe

Das Allgäu lebt von seinem Image als naturnahe, gesunde Region – und sauberes Trinkwasser gehört untrennbar dazu. Wasserversorger leisten ihren Beitrag bis zum Hausanschluss; alles dahinter liegt in der Verantwortung der Eigentümer und Betreiber. Wenn Sie diese Verantwortung ernst nehmen, schützen Sie nicht nur Gäste, Mieter und Familienangehörige, sondern auch Ihren eigenen guten Ruf. Eine regelmäßige Analyse durch ein akkreditiertes Labor ist dabei keine Bürokratie, sondern ein Stück gelebte Sorgfalt für das wichtigste Lebensmittel, das wir haben.

19.06.2026
© Die-Allgäuseiten.de, Markus Hannig, 2004-2026
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